(überarbeitete Fassung, einstimmig genehmigt am 06. Februar 2020)
(Gesetzliche Grundlage: Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12 - Autonomie der Schulen)
Präambel
Das Pustertal ist ein natürlicher Raum der Zusammenarbeit. Das legt nahe, dass sich Institutionen und Vereine, die im Bildungsbereich tätig sind, vernetzen, ihre Entwicklungsarbeit aufeinander abstimmen und die Qualität der Bildungsarbeit gemeinsam sichern und optimieren.
Systematischer Austausch und gemeinsame Entwicklungsinitiativen beleben die Schulentwicklung im Bezirk. Arbeitsteilung und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und von Ergebnissen entlasten Einzelsprengel, -schulen und -kindergärten. Die gemeinsame Orientierung in der Bildungsplanung sowie der gezielte Einsatz von Ressourcen und Kompetenzen garantieren den Kindern und Jugendlichen ein vielfältiges Bildungsangebot in einer in sich abgestimmten Bildungslandschaft.
Zu diesem Zweck wird auf Bezirksebene ein Verbund geschaffen, über den
Über den Verbund soll eine neue "Kultur des Dialogs und der Zusammenarbeit" zwischen den Pädagogischen Fachkräften im Kindergarten, den Kindergärten, den Lehrpersonen, den Schulstellen, den Direktionen und den verschiedenen Schulpartnern aufgebaut werden.
Der Verbund soll die Autonomie der Einzelschule und -kindergärten bzw. der einzelnen Institution stärken. Schul- und kindergartenindividuelle Entwicklungsinteressen und -notwendigkeiten werden respektiert und gesichert.
1) Beteiligte
Am "Schulverbund Pustertal" beteiligen sich folgende Schuldirektionen und Kindergartensprengel mit ihren Schul- bzw. Außenstellen:
2) Laufzeit
Die Mitgliedschaft im Schulverbund beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages. Die Direktionen binden sich mit eigenem Beschluss des Schulrates für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren an den Schulverbund. Nach diesen drei Jahren wird die Mitgliedschaft stillschweigend verlängert, wenn sie nicht von der Schule/Institution 2 Monate vor Ende des jeweiligen Schuljahres aufgekündigt wird.
Wenn triftige Gründe vorliegen, kann der Schulverbund durch einen Mehrheitsbeschluss im Direktorengremium jeweils nach Ablauf eines Schuljahres aufgelöst werden.
3) Arbeitsfelder
In den nachfolgend aufgelisteten Arbeitsbereichen wird der Schulverbund tätig:
Weitere Arbeitsfelder werden je nach Bedarf vereinbart.
Der Schulverbund arbeitet mit den bestehenden Diensten zusammen, schafft Vernetzung, sichert über Vereinbarungen Dienstleistungen und sorgt dadurch für eine effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen.
4) Programmerstellung und Evaluation
Zusammengearbeitet wird in jenen Bereichen, in denen gemeinsam mehr erreicht wird als in Alleingängen. Arbeitsschwerpunkte, Projekte, Initiativen bzw. Tätigkeiten können von Gruppen bzw. von Schulen/Schulsprengeln/Kindergärten/Kindergartensprengeln vorgeschlagen werden. Projektanträge werden schriftlich, mit eigenem Formular, bei dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden bzw. beim Koordinator des Schulverbundes eingereicht.
5) Handlungsebenen
Netzwerkarbeit im Schulverbund erfolgt auf der Ebene der Führungskräfte, der Lehrpersonen und Pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten, des Verwaltungspersonals, der Eltern und Ebenen übergreifend.
6) Organisations- und Verwaltungsstruktur
Die Steuerung und Koordinierung der gesamten Tätigkeiten des Schulverbundes erfolgt durch das Gremium der Direktoren. Zu diesem Zwecke treffen sich die Direktor*innen aller Mitgliedsdirektionen/-institutionen mindestens dreimal im Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung. Bei Notwendigkeit arbeiten die verschiedenen Stufen auch parallel an jeweils eigenen Themen, wobei ein sich gegenseitiges Berichten der Arbeitsergebnisse garantiert wird.
In diesem Gremium wird der Vorstand gewählt, der für 3 Jahre im Amt bleibt. Der Vorstand muss die unterschiedlichen Realitäten des Schulverbundes abbilden. Der Vorstand wählt den/die Vorsitzende*n und seine*n Stellvertreter*in. Der/Die Vorsitzende vertritt den Schulverbund nach außen und unterzeichnet Verträge und Vereinbarungen. Er/Sie erledigt die laufende Verwaltung des Schulverbundes und regelt unaufschiebbare Angelegenheiten.
Der Vorstand hat die Aufgabe, die Sitzungen des Plenums der Direktor*innen vorzubereiten, allgemeine Anweisungen des Plenums auszuführen und legt dem Plenum eigene Vorschläge und Anregungen vor.
Eine Lehrperson übernimmt die Gesamtkoordinierung der im Schulverbund laufenden Tätigkeiten. Diese Lehrperson wird vom Unterricht freigestellt und übernimmt folgende Aufgaben:
Dem Gremium der Direktoren steht der Pädagogische Beirat mit beratender Funktion zur Seite. Jeder Sprengel/jede Bildungsinstitution ist im Beirat durch eine von der jeweiligen Schule/Institution ernannte Person (in der Regel Lehrperson/pädagogische Fachkraft/…) vertreten. Bei Projekten, die Schüler, Eltern, Verwaltungspersonal betreffen, werden die entsprechenden Vertretungen kooptiert.
Der Pädagogische Beirat sichtet und bewertet Projektanträge und gibt Empfehlungen in Bezug auf die Umsetzung, erstellt Gutachten und liefert Anregungen und Impulse. Für alle Projekte und Initiativen, die die Unterrichts- und Schul- bzw. Kindergartenentwicklung betreffen, ist ein Gutachten des Pädagogischen Beirates verpflichtend einzuholen. Der Beirat wird vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden bzw. vom Koordinator des Schulverbundes einberufen, wenn Bedarf besteht. Die zu begutachtenden Anträge werden den Mitgliedern des Beirates rechtzeitig zugestellt, damit Absprachen mit Mitgliedern der eigenen Schule/Institution möglich sind. Die Sitzungen des Beirates werden vom Schulverbundskoordinator geleitet. Die Ergebnisse werden protokollarisch festgehalten und allen Mitgliedern des Schulverbundes zugänglich gemacht.
Das Gremium der Direktoren plant in Berücksichtigung der Empfehlungen des Beirates die Tätigkeiten im Schulverbund und veranlasst die entsprechenden Maßnahmen. Es ernennt Projektverantwortliche, welche die Tätigkeiten koordinieren und leiten und Verantwortung für das Erreichen der Ziele übernehmen. Die Projektverantwortlichen arbeiten eng mit dem Direktorengremium zusammen und informieren regelmäßig über den Verlauf und den Stand der Projektarbeiten.
Die anfallenden Verwaltungsarbeiten (Verwaltung der finanziellen und personellen Ressourcen) werden laut Vereinbarung im Direktorengremium von einzelnen Direktionen übernommen.
7) Finanzierung
Die Tätigkeiten des Schulverbundes werden wie folgt finanziert:
8) Verbindlichkeiten
Mit einer eigenen Ressourcenvereinbarung, welche die Gültigkeit für jeweils 3 Schuljahre hat, gewährleisten die Partner das Erreichen der gemeinsam festgelegten Programme.
Die Finanzierung der Initiativen im Schulverbund übernehmen die Partner laut der Übersicht Ressourcenbeteiligung, welche in der von den Führungskräften unterzeichneten Ressourcenvereinbarung enthalten ist. Eine Direktion übernimmt die Verwaltung der Geldmittel. Die Mitgliedsdirektionen überweisen jährlich den in der Übersicht Ressourcenbeteiligung enthaltenen Betrag an die verwaltende Direktion. Die Höhe der jährlichen Beiträge ergibt sich aus der Hochrechnung der für die geplanten Aktivitäten notwendigen Geldmittel und einer Pauschale für nicht berechenbare Spesen, die sich im Laufe eines Jahres ergeben können.
Die personellen Ressourcen, die über den Schulverbund zum Einsatz kommen, werden von den Partnern laut der Übersicht Ressourcenbeteiligung über das funktionale Plansoll gestellt. Eventuelle Freistellungen von Lehrpersonen werden bereits bei der Erstellung des Plansolls berücksichtigt.
Für die Bezahlung von internen Überstunden (Verwaltung, Unterricht, Fortbildungstätigkeit) wird auf Grund einer Hochrechnung ein Bezirkskontingent eingerichtet, das laut der Übersicht Ressourcenbeteiligung von den Kontingenten der einzelnen Direktionen gespeist wird.
Zusätzliche Verbindlichkeiten ergeben sich durch Vereinbarungen, die im Laufe des Schuljahres im Gremium der Direktoren getroffen werden. Diese Vereinbarungen werden in Form von Beschlüssen gefasst, müssen einstimmig genehmigt sein und werden in schriftlicher Form an alle Partner weitergegeben.
9) Kommunikation, Information und Transparenz
Der Schulverbund präsentiert sich mit einer eigenen Homepage. Auf dieser werden die gemeinsamen Arbeitsergebnisse allen zur Verfügung gestellt. Aktuelle Informationen werden ebenfalls regelmäßig auf der Homepage veröffentlicht.
Die über den Schulverbund angebotenen Fortbildungsveranstaltungen werden über die Homepage bekannt gegeben.
10) Externe Beratung
Der Schulverbund wird von externen Fachleuten wissenschaftlich beraten und begleitet. Zu diesem Zwecke werden Experten mit klaren Aufträgen auf begrenzte Zeit vertraglich verpflichtet. Die dadurch anfallenden Kosten werden der Schulverbundskasse angelastet. An die Pädagogische Abteilung wird jährlich ein Ansuchen um Mitfinanzierung der wissenschaftlichen Begleitung bzw. für die Unterstützung von Projekten gestellt.
11) Autonomie der einzelnen Schuldirektionen
Die am Schulverbund beteiligten Direktionen sind eigenständige Institutionen, die einen Teil ihrer Ressourcen in ein Netzwerk einbringen, um auch daraus schöpfen zu können. Die Entscheidungen, die die einzelnen Partner treffen, können nicht durch den Schulverbund beanstandet werden, sofern sie nicht ausdrücklich in einer gemeinsamen Vereinbarung enthalten sind.